Finanzbuchhaltung -
bei uns sind Ihre Zahlen
in den besten Händen

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Mehr Zeit fürs Wesentliche: Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung – zuverlässig und effizient

Buchhaltung gehört zu den Aufgaben, die essenziell sind – aber nicht zwingend durch Sie erfolgen müssen. Durch die Auslagerung Ihrer Finanzbuchhaltung an uns gewinnen Sie wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft. Mit großer Sorgfalt und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften prüfen, kontieren und erfassen wir Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen, die Buchungen Ihrer Bank und Kasse. Kompetent bereiten wir Ihre monatliche Finanzbuchhaltung für Ihren Steuerberater auf.

Dank digitaler Prozesse mit STOTAX bieten wir eine moderne, papierlose Lösung. Die gebuchten Geschäftsvorfälle übermitteln wir direkt in elektronischer Form per DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater.

Mit unserer offenen Posten-Buchführung behalten Sie Ihre offenen Rechnungen im Blick und können somit säumige Kunden effizient mahnen.

Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unseren Erfahrungen im Bereich des Service Rechnungswesens. Mit uns als Outsourcing Partner im Bereich des Service Rechnungswesens steuern wir Sie erfolgreich durch Ihre Finanzbuchhaltung und Sie widmen sich ausschließlich auf Ihre Kernkompetenzen sowie Ihrem Unternehmenskern.

Alle Leistungen werden im Sinne des § 6 Abs. 3 u. 4 StBerG - das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohn-/Gehaltsabrechnung durchgeführt.
1

Scannen von Belegen

2

Kontierung und Buchung von Rechnungen

3

Übermittlung der Daten an Ihr Steuerbüro

4

Erstellung einer offenen Posten Liste von Forderungen und Verbindlichkeiten

5

Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)

6

Erstellung der Summen- und Saldenliste (SuSa)

Ihre Vorteile

  • Mehr Zeit für Ihr Tagesgeschäft
  • Korrekte und fristgerechte Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung
  • Effiziente Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
  • Professionelle und persönliche Ansprechpartner für Ihre Fragen

Häufige Fragen

Die Finanzbuchhaltung – kurz FiBu – erfasst alle Geschäftsvorfälle im Unternehmen. Sie zeigt, wie es um Vermögen, Schulden und Erträge im Unternehmen steht.

Die Finanzbuchhaltung ist für die meisten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben (§ 238 HGB). Grundlegend gilt, dass jeder Freiberufler oder Gewerbetreibende, der mehr als 60.000 Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr hat, zur Buchführung verpflichtet ist.

Mithilfe der Finanzbuchhaltung können Sie sehen, wie viel Gewinn oder Verlust Ihr Unternehmen in dem jeweiligen Geschäftsjahr erzielt hat. Durch die Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie einer Bilanz lässt sich eine Aussage darüber treffen, wie es um Ihr Unternehmen steht.

Das Finance and Accounting Outsourcing nennen wir Service Rechnungswesen und es definiert sich in der Auslagerung von kaufmännischen Abläufen und Prozessen in der Finanzbuchhaltung sowie den Buchhaltungsaufgaben.

Unsere Preise variieren mit dem Leistungsumfang. Auf Basis eines persönlichen Gespräches erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.