Steuererklärungen für Privatpersonen als Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre sowie Azubis und Studenten

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Unsere Leistungen

Welchen Ausgaben hatten Sie im vergangenen Jahr, die bei den bisherigen Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerzahlungen noch nicht berücksichtigt worden sind? Ob Pendlerpauschale, Vorsorgeaufwendungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, unser Lohnsteuerhilfeverein kennt die steuerrechtlichen Möglichkeiten. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung, berät Sie unsere VLH-Beratungsstelle, welche Aufwendungen Sie korrekt ansetzen können und so Ihre Steuerbelastung mindern, sodass Sie mit einer größeren Steuererstattung bzw. Rückerstattung rechnen können. Eine Steuererklärung lohnt sich in sehr vielen Fällen.

Unser Lohnsteuerhilfeverein übernimmt für Sie die vollständige Erstellung Ihrer Steuererklärung und prüft, welche Abzüge möglich sind. Darüber hinaus berät er Sie ebenso zu Themen wie die Wahl der optimalen Steuerklasse, Altersvorsorge oder Vermögensplanung. Nach Fertigstellung übermitteln die Beratungsstelle Ihre Steuererklärung fristgerecht an das zuständige Finanzamt und kontrollieren im Anschluss den Steuerbescheid.

Die beschriebenen Leistungen werden im Rahmen der VLH - Beratungsstelle Silvio Kästner in Wurzen über die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. sowie während einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) angeboten. Hier kommen Sie zu der Beratungsstelle.

1

Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung

2

Prüfung von Steuerbescheiden auf Richtigkeit

3

Beratung zur optimalen Steuerklasse für Ehepartner

4

Empfehlungen zur steuerlich sinnvollen Vorsorge und Vermögensstruktur

Ihre Vorteile

  • Mehr Zeit für Ihr Privatleben und die schönen Dinge des Lebens
  • Korrekte und fristgerechte Erstellung Ihrer Steuererklärung
  • Fachkundige Bewertung Ihrer individuellen Steuersituation
  • Persönliche Ansprechpartner verbunden mit einer unkomplizierten Kommunikation

Häufige Fragen

  • Arbeitnehmer und Beamte
  • Rentner und Pensionäre
  • Studenten und Auszubildende
  • Steuerpflichtige mit Einkünften aus Unterhaltsleistungen
  • Vermieter und Verpächter
  • Steuerpflichtige mit Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Steuerpflichtige mit sonstigen Einnahmen, wie z. B. aus privaten Veräußerungsgeschäften
  • Betreiber einer Photovoltaikanlage bis zu 30kW (seit 2022)

Der Mitgliedsbeitrag bei der VLH (gemäß Beitragsordnung / Satzung) richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen des Vorjahres.